Kosten
Für ein erstes kurzes Gespräch bzw. den ersten Kontakt werden Ihnen keine Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung gestellt.
- Vor Mandatsübernahme wird Ihnen selbstverständlich die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltskosten mitgeteilt. Bereits an dieser Stelle der Hinweis, dass sich die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung in Deutschland entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von Vergütungsvereinbarungen richtet.
- Meine Kanzlei rechnet abhängig von der Komplexität und des Umfangs des Einzelfalls entweder nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) oder – soweit gesetzlich zulässig - nach Honorarvereinbarung ab. Die Vereinbarung eines Zeithonorars ist hierbei oftmals die sinnvollere Alternative, da sie für den Anwalt als auch für den Mandanten eine unmittelbar transparente und kalkulierbare Basis bietet.
- Soweit gesetzlich zulässig, kann eine Mandatsbearbeitung oftmals auch auf Grundlage eines zu vereinbarenden Pauschalhonorars (Festpreises) erfolgen. Ihre Anwaltskosten bleiben somit transparent, niedrig und kalkulierbar.
Wirtschaftliches Denken – auch aus der Sicht meiner Mandantschaft - und Handeln sind mir selbstverständlich.
Sprechen Sie mich an - gerne telefonisch oder per Kontaktformular. Ich werde bemüht sein, auch für Ihr Anliegen die passende Lösung zu finden.